Eine ergänzte Fassung der FAQs zum Verlustersatz und verlängerten Verlustersatz (Stand 2.12.2021) ist veröffentlicht.
Die Ergänzungen sind mit Fußnoten (Datumsangabe) kenntlich gemacht. Sie betreffen insbesondere folgende Punkte:
1. 9. – Kombination Verlustersatz und (teilweise) Inanspruchnahme UE Nov bzw. Dez 2020 -> Erläuterung zur tagesgenauen Berechnung
1.16. – Einstellen der operativen Tätigkeit nach der 1. Tranche Verlustersatz –> Klarstellung zur Endabrechnung (IST-Werte) und Vorgehensweise
2.4a – Vereinfachte Berechnung des Verlustes für September 2020 (Rumpfmonat)
2.5. – Keine Berücksichtigung der Fünftelbeträge aus Pauschalwertberichtigungen vor 2021
2 6. – Keine Berücksichtigung der Fünftelbeträge aus Pauschalen Rückstellungen vor 2021
2.7. – Erhaltungsaufwendungen – Obergrenze Median bzw. nachweislich geplante Erhaltungsaufwendungen (budgetiert, vertragliche Verpflichtung)
4.1. – Klarstellungen zu UiS / Kleinst- und Kleinunternehmen gem. EU-Definition
5.1. – 3%-Grenze für Überschreitung / verpflichtende Meldung an COFAG / Rückforderung
Erfreulich ist, dass dabei zahlreiche von der KSW vorgebrachte Anregungen und Klarstellungen aufgenommen worden sind.