Nach intensiven Verhandlungen mit dem BMF ist es nun gelungen, die Fristverlängerung für die Anträge auf Fixkostenzuschuss 800.000 und auf Verlustersatz zu erwirken.
Mittels Verordnung hat der Finanzminister heute im Einvernehmen mit dem Vizekanzler die Frist für offene Anträge auf Fixkostenzuschuss 800.000 (BGBl. II Nr. 478/2021, siehe Punkt 5.3.1 der RL) und die Frist für Anträge auf Verlustersatz (BGBl. II Nr. 479/2021, siehe Punkt 5.3. lit b und c der RL) um jeweils ein Quartal, dh bis 31. März 2022 verlängert.
Wir freuen uns, dass durch diese Fristverlängerungen, sowie durch die kürzlich erreichte Toleranz für die Quotenhandhabung 2020, wesentliche Verbesserungen für unseren Berufsstand erreicht werden konnten, um hier die enorme Belastung ein wenig abzufedern.
Ergänzende Anmerkungen zur Klarheit:
Die Antragsfrist für den verlängerten Verlustersatz (Betrachtungszeitraum von Juli bis Dezember 2021) läuft (unverändert) bis 30. Juni 2022.
Aufgrund der neuen COVID-19-Beschränkungen (Lockdown ab 22.11.) plant die Regierung, einige Unterstützungsinstrumente bis März 2022 weiter zu verlängern (Ausfallbonus III und neuerlich verlängerter Verlustersatz bis März 2022).