Andeßner-Angleitner SteuerberatungsgmbH

Tipps zur Investitionsprämie (7%/14%)

Tipps zur Investitionsprämie (7%/14%)

NEU: Verlängerung der 1. Maßnahme in Vorbereitung

Tipps zum Antrag generell

NEU:

Änderungen bei der Investitionsprämie in Vorbereitung

Auf Basis eines Ministerratsbeschlusses vom 20.1.2021 ist bei der Investitionsprämie eine Erleichterung im Zusammenhang mit der sogenannten „ersten Maßnahme“ in Vorbereitung. Die Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, soll von derzeit spätestens 28.2.2021 auf den 31.5.2021 verlängert werden. Anträge auf Investitionsprämie müssen jedenfalls bis zum 28.2.2021 bei der aws eingebracht werden.

Was bedeutet das?

Ich möchte mir ev. ein e-Auto zulegen, weiß aber noch nicht welches, kann ich dann mit der Bestellung bis 31.5. warten? Aber den Antrag muss ich ja schon bis 28.2. einbringen!

Tipp 1)

Es ist hier besser beim Antrag bis 28.2. lieber mehr als Fördersumme reinzuschreiben, weil wenn das e-Auto dann mehr als im Antrag kosten wird, dann müsste man den Antrag stornieren (mehr als im Antrag wird nicht gefördert), was aber dann nicht mehr geht (weil Frist 28.2. vorbei) und man erhält somit nicht alles gefördert, im Gegenteil man läuft sogar Gefahr, dass die Förderung dann abgewiesen wird.

Dh billiger darf es dann schon werden, aber nicht teurer!

Tipp 2)

Es ist besser mehrere Anträge zu stellen, die jeweils über 5 Tsd liegen müssen, wenn es sich um mehrere Gegenstände handelt, weil, wenn ein Gegenstand dann nicht gefördert wird, wird der gesamte Antrag nicht gefördert, also auch nicht die anderen beantragten Gegenstände.

Und noch was erfreuliches:

Die Mittel für die Investitionsprämie wurden durch eine Gesetzesänderung aufgestockt. Anträge, die im Betrachtungszeitraum zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 eingebracht werden, sind aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen.

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