Medieninfo vom 28.11.2023
KSW zu Energiekostenzuschuss II: Es ist eigentlich ein Wahnsinn, aber wir werden alles tun, um es zu schaffen
Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen fordert dringend Verlängerung der Antragsfristen für EKZ II
Die Entstehungsgeschichte zum Energiekostenzuschuss II ist bekannt. Nachdem zunächst nur der Entwurf einer Richtlinie verfügbar war, wurde die finale Fassung erst am 20.11.2023 veröffentlicht. Die Antragsfrist läuft bis 7.12.2023, in manchen Fällen muss der Antrag aber schon eine Woche früher eingebracht werden, da auf Grund der erforderlichen Voranmeldung für die Anträge ‚Slots‘ vergeben wurden. Eine europarechtlich eventuell mögliche Verlängerung der Antragsfristen ist bis dato nicht absehbar.
„Viele Unternehmen brauchen den EKZ II dringend, um zu überleben. Es ist eigentlich ein Wahnsinn, aber wir werden natürlich alles daransetzen, um auch diesmal die Anträge zeitgerecht fertig zu bekommen. Und das, obwohl wir jetzt seit bald vier Jahren im Ausnahmezustand sind und unter permanentem Fristendruck stehen. Immerhin müssen auch Jahresabschlüsse und Steuererklärungen eingereicht werden. Und hier haben wir natürlich aufgrund der zahlreichen Sonderaufgaben der letzten Jahre noch immer einen Arbeitsrückstand“ so Herbert Houf, Präsident der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW).
„Ich bin sicher, wir werden es schaffen. Die Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer: innen sind nicht nur kompetent, sondern haben in den letzten Jahren auch unglaublichen Arbeitseinsatz und Leidensfähigkeit bewiesen. Aber irgendwann muss auch Schluss sein. Wir fordern daher dringend alle Möglichkeiten zur Verlängerung von Antrags- und Einreichfristen schnellstens auszuschöpfen, damit wir weiterhin sorgfältig und gewissenhaft für die österreichische Wirtschaft arbeiten können“, so Houf abschließend