Andeßner-Angleitner SteuerberatungsgmbH

ÖGK Aufruf zur Begleichung der offenen Beträge

Ratenzahlungsregelung

Liebe Dienstgeberinnen und Dienstgeber!

Das rasche Handeln des Gesetzgebers ermöglicht es der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) seit Beginn der Pandemie, Dienstgeber in Fragen der Beitragszahlung zu unterstützen. So bestand die Möglichkeit für Beitragszeiträume von Februar 2020 bis Mai 2021, Sozialversicherungsbeiträge zu stunden und Ratenvereinbarungen abzuschließen. Diese Maßnahmen haben wesentlich dazu beigetragen, zahlreichen Unternehmen in den vergangenen herausfordernden Monaten zu helfen, dringende Liquidität in den Betrieben zu halten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zu beschäftigen.

Mit 30. Juni 2021 ist die Frist für die Begleichung offener Beitragsrückstände auf Grund der COVID-19-Pandemie abgelaufen. Bis 15. Juli 2021 bestand für Dienstgeber die Möglichkeit, Ratenanträge nach dem "COVID-Regime" zu stellen. Die ÖGK informiert seit März 2020 laufend und intensiv auf allen ihren Kommunikationsebenen über bestehende Unterstützungsmaßnahmen und hat auch durch Kooperation mit Stakeholdern wie Interessensvertretungen versucht, die Kunden bestmöglich zu erreichen. Individuelle schriftliche Zahlungsinformationen wurden versendet und in zahlreichen Gesprächen mit Dienstgebern wurde nach einer gemeinsamen Lösung gesucht.

Trotz der gesetzten umfangreichen Maßnahmen gibt es nach wie vor Dienstgeber, die sich nicht mit der ÖGK in Verbindung gesetzt haben oder die Hilfsangebote bis dato nicht angenommen haben. Die ÖGK hat in der Kalenderwoche 30 an alle diese Unternehmen Mahnungen verschickt und sie aufgefordert, offene Beiträge einzuzahlen. Vor diesem Hintergrund rufen wir alle Unternehmen, die Beitragsrückstände bei der ÖGK haben, auf, diese zu begleichen. Das Covid-19-Ratenzahlungspaket kann nicht mehr in Anspruch genommen werden. Es besteht die Möglichkeit, Beitragsrückstände nach den seit Jahren üblichen Ratenzahlungsregelungen der ÖGK zu begleichen.

Damit wir unterstützen können, ist eine Kontaktaufnahme durch die Dienstgeber sehr wichtig.

Weitere Informationen: www.gesundheitskasse.at/dienstgeber

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