Der Nationalrat hat ein weiteres Entlastungspaket ("Teuerungs-Entlastungspaket") in seiner Sondersitzung am 23.6. beschlossen. damit soll die aktuelle Teuerung durch ein Bündel an verschiedenen kurzfristigen Maßnahmen abgefedert werden.
Die Eckpunkte sind:
- Gewähren von Einmalzahlungen an bestimmte Personengruppen (Geringverdiener, Pensionisten ua vulnerable Gruppen) als Teuerungsausgleich und Teuerungsabsetzbetrag
- Gewähren einer Sonder-Familienbeihilfe von EUR 180 / Kind im August 2022 und Vorziehen des erhöhten Familienbonus Plus rückwirkend ab 1. Jänner 2022
- Einführen einer Teuerungsprämie, mit der Unternehmen ihren Mitarbeitern in 2022 und 2023 eine steuer- und SV-beitragsfreie Teuerungsprämie von jeweils bis zu EUR 3.000 gewähren können (§ 124b Z 408 EStG, § 49 Abs 3 Z 30 ASVG).
- Verschieben der CO2-Bepreisung von 1. Juli auf 1. Oktober 2022 (§ 9 Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022)
- Senken des Unfallversicherungsbeitrages um 0,1-Prozentpunkte ab 2023 (§ 51 Abs 1 Z 2 ASVG)
Als weitere Unterstützung wurde die Erhöhung des Klimabonus um EUR 250 (sogen. Anti-Teuerungsbonus) für das Jahr 2022 durch Änderung des Klimabonusgesetz beschlossen (§ 8 KliBG).
Weitere von der Regierung angekündigte mittelfristige Maßnahmen, wie bspw die Abschaffung der kalten Progression ab 2023, sollen in einem eigenen Gesetzespaket umgesetzt werden. Dieses liegt noch nicht vor.