In Punkt 6.4 der Förderungsrichtlinie „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen“ ist festgelegt,
dass die Fördernehmer verpflichtet sind, der aws spätestens 3 Monate ab zeitlich letzter
Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine
Abrechnung vorzulegen.
Ausgenommen sind nur Abrechnungen, die bis 30.9.2021 vorgelegt werden. Diese unterliegen
nicht der 3-Monatsfrist.
Bitte beachten Sie: Für ab dem 1.10.2021 eingereichte Abrechnungen ist die 3-Monatsfrist
einzuhalten! D.h. für die Einreichung der Abrechnung von Investitionen, die im Juni oder früher in
Betrieb genommen und bezahlt wurden, ist es ab 1.10.2021 zu spät! Die Abrechnung ist dann nicht
mehr möglich.