Die neue Richtlinie zum Härtefall-Fonds wird eine Reihe von Vorteilen für die Bezieherinnen und Bezieher dieser Unterstützung bringen. Neben der Ausweitung auf insgesamt 15 Betrachtungszeiträume erhalten Bezugsberechtigte einen zusätzlichen Bonus in der Höhe von 100 Euro für jeden geförderten Betrachtungszeitraum – insgesamt also bis zu 1.500 Euro. Alle Neuerungen haben wir für Sie zusammengefasst:
- Für Anträge, die nach dem 15. April 2021 gestellt werden, gilt, dass eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum ausgeübt werden muss (keine Ruhendmeldung).
- Für Anträge, die nach dem 15. April 2021 gestellt werden, dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein.
- Verlängerung um 3 Betrachtungszeiträume, insgesamt sind Anträge für max. 15 Betrachtungszeiträume möglich.
- Anträge können bis einschließlich 31. Juli 2021 gestellt werden.
- Zusätzlich zum Comeback-Bonus wird ein Zusatzbonus iHv EUR 100 für jeden geförderten Betrachtungszeitraum ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt ab 01. Juni 2021 automatisiert und kann auch in Teilbeträgen erfolgen, eine separate Beantragung ist nicht notwendig.
- maximale Gesamtförderhöhe: EUR 39.000
- Erweiterung der Anspruchsberechtigung für Neugründungen: die Frist für das Gründungsdatum wurde von 15.03.2020 auf den 31.10.2020 erweitert.
- Anpassung bei Insolvenzen: Sanierungsverfahren gem. §§166 ff IO sind anspruchsberechtigt im Härtefall-Fonds.
- Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern werden akzeptiert.
Weiterführende Informationen, wie die am häufigsten gestellten Fragen dazu, finden Sie auf unserer Website.
Anträge für den 13. Betrachtungszeitraum (16. März – 15. April 2021) sind ab sofort über das Antragsformular möglich.