Andeßner-Angleitner SteuerberatungsgmbH

Erleichterungen im EStG und UStG (AÄA zu IA 2080/A)

Gesetzesentwürfe

- steuerfreie Weihnachtsgutscheine bis zu EUR 365 pro AN (auch) für 2021 (anstatt Betriebsfeiern),
Gutscheinausgabe bis Jänner 2022 (§ 124b Z 382 EStG)
- Wiedereinführen/ Verlängern von estrl Covid-19-Steuerbegünstigungen trotz Kurz-, Telearbeit
oder Quarantäne (Pendlerpauschale, steuerfreie Behandlung von Zulagen, pauschale
Reiseaufwandentschädigungen im Nov/Dez 2021; § 124b Z 380 und 381 EStG)
- Verlängern 0%-USt-Satz für Lieferungen von Schutzmasken bis 30. Juni 2022 (§ 28 (54) UStG)
Den im Finanzausschuss beschlossenen Gesetzestext können Sie HIER abrufen, die Erläuterungen
finden Sie im Finanzausschussbericht HIER.

Die finale Beschlussfassung dieser Gesetzesentwürfe im Plenum des Nationalrates (für 15. Dezember
erwartet) ist abzuwarten.

Aufgrund zahlreicher Anfragen dürfen wir darauf hinweisen, dass in den vorliegenden
Gesetzesentwürfen keine Verlängerung des 5%igen Umsatzsteuersatz gem. § 28 (52) UStG
(für Gastroumsätze ua) über 2021 vorgesehen ist und keine Steuerfreiheit einer „Corona-Prämie“
gem § 124b Z 350 EStG für das Jahr 2021 enthalten ist. Daher wird die Verlängerung dieser
Regelungen derzeit nicht erwartet.

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