Andeßner-Angleitner SteuerberatungsgmbH

Energiekostenzuschuss 1 / Q 4 2022 Voranmeldung ab 29.3.2023 möglich

Die aws hat nun FAQs zur Voranmeldung des Energiekostenzuschuss 1 / Quartal 4 2022 veröffentlicht:

Unternehmen die einen Antrag für den Energiekostenzuschuss 1 /4. Quartal 2022 (Förderzeitraum 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022) beantragen wollen, haben eine verpflichtende Voranmeldung im aws-Fördermanager vorzunehmen.
In Punkt 7 der FAQs sind die Angaben für die Voranmeldung aufgelistet.
Die Voranmeldung ist wie bisher Voraussetzung für eine spätere Antragsstellung.
Diese Voranmeldung kann ab 29. März 2023 bis 14. April 2023 durchgeführt werden.
Anträge können nach erfolgter Voranmeldung von 17.04.2023 bis 16.06.2023 gestellt werden.

Laut Punkt 5 der FAQs müssen die Voranmeldung und die Antragstellung vom antragstellenden Unternehmen durchgeführt werden.

Alle Detailinformationen über die Voranmeldung finden Sie in den FAQs HIER.

ACHTUNG:
Falls Sie über keine Handysignatur und keinen Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) verfügen, organisieren Sie dies schon vorab, da Sie beides für die Antragstellung brauchen.

Informationen zur Aktivierung der Handy-Signatur

Informationen zur Registrierung im USP

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