Andeßner-Angleitner SteuerberatungsgmbH

Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmen

Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung (Energiekostenzuschuss II) hilft Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten.
Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 und 2.475 Euro.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen, deren Mindestjahresumsatz bei 10.000 Euro und deren Höchstjahresumsatz bei 400.000 Euro liegt.
Die Energiekostenpauschale berücksichtigt folgende zwei Kriterien: Branche und Umsatz.
Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 berechnet, ein Energieintensitätsnachweis ist daher nicht erforderlich.

Einreichung erfolgt online, Selbst-Check ab 17. April möglich.

Weitere Infos finden Sie hier auf der Homepage der FFG Forschungsförderungsgesellschaft

ACHTUNG:
Falls Sie über keine Handysignatur und keinen Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) verfügen, organisieren Sie dies schon vorab, da Sie beides für die Antragstellung brauchen.

Informationen zur Aktivierung der Handy-Signatur

Informationen zur Registrierung im USP

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