Arbeitgeber können an ihre Mitarbeiter-innen einen Corona-Bonus 2021 bis Feb. 2022 auszahlen zur
Anerkennung für den in der Corona-Krise geleisteten außergewöhnlichen Einsatz!
Diese Bonuszahlung ist bis zu einem Betrag von EUR 3.000,00 pro Arbeitnehmer-in lohnsteuer-,
sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei (DB,DZ,KommSt).
Dies hat der Nationalrat am 16.12.2021 beschlossen und der Bundesrat am 21.12.2021 dagegen keinen Einspruch erhoben.
Auszug aus dem Gesetztestext im EStG:
b) In Z 350 lit. a wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:
„Ebenso sind derartige Zulagen und Bonuszahlungen die bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021
geleistet werden bis 3 000 Euro steuerfrei.“