Andeßner-Angleitner SteuerberatungsgmbH

AUSFALLBONUS ...

Neuer Ausfallbonus; Antrag ab 16.2.2021 geplant

Ausfallsbonus – Eckpunkte laut BMF
Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns hat die Regierung den Ausfallbonus als weitere
Liquiditätshilfe für Unternehmen vorgesehen. Die aktuelle BMF-Pressemeldung informiert über die
Eckpunkte des Ausfallbonus:
Jedes Unternehmen, das mehr als 40 % Umsatzausfall im Vergleich zum Monatsumsatz in 2019 hat,
kann einen Ausfallbonus beantragen. Die Ersatzrate beträgt 30 % des Umsatzausfalls und besteht zur
Hälfte aus Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000.
Der Ausfallbonus ist mit 60.000 Euro pro Monat gedeckelt.
Der Ausfallbonus kann jeweils ab dem 16. des Monats in Finanzonline beantragt werden, erstmals ab
16. Februar 2021 (Ausfallbonus für Jänner). Der Antrag kann durch den Unternehmer selbst gestellt
werden, die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei
Abgabe des FKZ 800.000–Antrages.
Wir halten Sie am laufenden, sobald weitere Informationen verfügbar sind.

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