Das BMF hat informiert, dass eine gesetzliche Änderung zur Erstreckung des Beginns der Laufzeit für die Anspruchszinsen betreffend die Veranlagung 2021 nicht vorgesehen ist.
Die Anspruchszinsen für die Veranlagung 2021 (aktuell 1,88 %) beginnen daher entsprechend § 205 Abs. 1 BAO mit 1. Oktober 2022 zu laufen!